Rechtlicher Diskriminierungsschutz

26. Januar 2016

Brandenburg braucht ein Landesantidiskriminierungsgesetz!

Antidiskriminierungsarbeit unterstützt Menschen, die sich gegen erlittene Diskriminierung zur Wehr setzen und ihr Recht auf Gleichbehandlung einfordern. Interventionen stoßen oft Veränderungsprozesse bei diskriminierenden Stellen oder Personen an und verbessern den Diskriminierungsschutz.

In den vergangenen Jahren sind rassistische Einstellungs- und Verhaltenspotentiale deutlich gestiegen, dagegen gilt es, eine gesamtgesellschaftliche Auseinandersetzung mit Rassismus zu führen. Antidiskriminierungsarbeit ist dabei ein wichtiger Faktor: mit der Dokumentation von Einzelfällen können Muster und Ausmaß von rassistischer Diskriminierung sichtbar gemacht sowie Debatten angestoßen werden, um auf struktureller Ebene Veränderungen einzufordern und rassistischen Diskursen entgegen zu wirken. Vor allem aber empowert Antidiskriminierungsarbeit Betroffene, die – wenn sie sich gegen Rassismus und Diskriminierungen wehren – wiederum ihr Umfeld empowern und ermutigen sich zu wehren. Die ansteigende Zahl an Beratungsnehmer_innen in unserer Praxis verdeutlicht dies. Es gilt dem breiten Spektrum individueller, struktureller und institutioneller Diskriminierung entgegenzuwirken, auf staatlicher sowie nicht-staatlicher Ebene umfassende Maßnahmen gegen Diskriminierung einzuleiten und die Betroffenen aktiv zu schützen und zu unterstützen.

Gesetzlicher Diskriminierungsschutz lückenhaft

Die Europäische Union sowie das Grundgesetz der BRD verpflichten zum Schutz vor Diskriminierung. 2011 trat das Land Brandenburg der bundesweiten „Koalition gegen Diskriminierung“ bei, 2013 verpflichtete es sich mit der sogenannten Antirassismusnovelle in der Landesverfassung zu Maßnahmen gegen Diskriminierung und das Landesintegrationskonzept von 2014 sieht Diskriminierungsschutz sogar als Querschnittsaufgabe vor. All diesen Voraussetzungen zu Trotz mangelt es in Brandenburg dennoch an konkreten und effektiven Maßnahmen, einen umfassenden Rechtsschutz zu gewährleisten und Diskriminierungen wirkungsvoll zu begegnen.
Das Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) trat vor 10 Jahren in Kraft und führte einen Diskriminierungsschutz im Arbeits- und Zivilrecht ein: damit besteht nun die Möglichkeit im privaten Bereich gegen Diskriminierung durch z.B. Vermieter_innen oder Arbeitgeber_innen vorzugehen. Auf hoheitsstaatliches Handeln ist das AGG jedoch nicht anwendbar: geht die Diskriminierung von staatlichen Stellen aus wie z.B. von Behördenmitarbeiter_innen, der Polizei oder von Lehrer_innen, existiert keinerlei Schutz. Diese Schutzlücke – bereits von der EU gerügt – liegt im Zuständigkeitsbereich der Länder. Hier ist das Land Brandenburg gefordert, ein ernst gemeintes Landesantidiskriminierunggesetz (LADG) umzusetzen und damit auch den Auftrag der Antirassismusnovelle aus der Landesverfassung in praktisch anwendbares Recht zu fassen.

LADG als politisches Zeichen

Ein LADG setzt den Gleichbehandlungsgrundsatz für den öffentlichen Bereich um und entfaltet Wirksamkeit: es garantiert den Schutz für Betroffene vor Diskriminierung durch staatliches Handeln und verpflichtet zugleich die öffentliche Hand zu diskriminierungsfreiem Verhalten und konkreten Maßnahmen.
Nur wenn wir Menschen ermutigen, sich bei Diskriminierung zu beschweren und dafür eine gesetzliche Grundlage schaffen, erzielen wir einen wirksamen Lerneffekt in den Institutionen, in gesellschaftlichen Strukturen und in den Köpfen der Menschen. Allein auf freiwillige und sensibilisierende Maßnahmen zu setzen, verändert Bewusstsein und gesellschaftliche Rahmenbedingungen nicht ausreichend genug für einen wirkungsvollen Schutz vor Diskriminierung und Rassismus. Mit einem LADG macht das Land Brandenburg staatlichen Akteur_innen, Wirtschaft und Gesellschaft unmissverständlich deutlich, dass Diskriminierung verboten ist und mit konkreten Maßnahmen geahndet wird. Dies schafft erst die institutionellen Rahmenbedingungen für mehr Gleichberechtigung und aktive Teilhabe aller Menschen in Brandenburg.

Warum Brandenburg ein LADG braucht – Stellungnahme ADB Brandenburg