Wohnungsmarkt

12. Mai 2014

Gutachten zur diskriminierenden »Wohnfähigkeitsprüfung« von Flüchtlingen durch Stadt Potsdam

Ende des Jahres 2013 setzte die Stadt Potsdam ein neues »Konzept zur Unterbringung in Wohnungen für asylsuchende und geduldete Personen« in Kraft. Positiv daran war, dass es für Flüchtlinge die Aufenthaltsdauer in Gemeinschaftsunterkünften bis zu ihrem Auszug in Wohnungen reduzierte. Negativ, dass darin als Voraussetzung für ihren Umzug in eine Wohnung eine sogenannte »Prüfung zur Wohnfähigkeit« eingeführt wurde. Ein Nichtbestehen dieser Prüfung führte zu einem weiteren Verbleib in der Gemeinschaftsunterkunft.

Dieses Verfahren bewertete die Antidiskriminierungsberatung Brandenburg als diskriminierend und gab ein juristisches Gutachten in Auftrag, um die Grundrechtmäßigkeit zu prüfen. Dieses Gutachten bestätigt, dass die im Unterbringungskonzept vorgesehene sogenannte »Wohnfähigkeitsprüfung« im Sinne des Grundgesetzes diskriminierend und damit grundrechtswidrig ist. Zudem äußern die GutachterInnen massive datenschutzrechtlichen Bedenken gegenüber dem Verfahren.

Gutachten zur Rechtmäßigkeit der „Wohnfähigkeitsprüfung“
für Flüchtlinge in der Stadt Potsdam