Bankkonten

10. Januar 2015

Stellungnahme zum Gesetzentwurf Bankkonten für Geduldete

2016 soll die Umsetzung der EU-Zahlungskontenrichtlinie in deutsches Recht ein einklagbares Recht auf ein Bankkonto für alle Menschen einführen – auch für Wohnungslose und Geduldete. Ein jetzt vorgelegter Gesetzentwurf verspricht Diskriminierungsfreiheit, erfüllt dieses Ziel aber nicht vollständig!

Inhalt des Gesetzes

Seit Jahren verwehren deutsche Geldinstitute vielen Migrant_innen mit Bezug auf mangelnde Deutschkenntnisse und Geduldeten aufgrund fehlender Möglichkeiten, mit ihren Duldungen dem Identitätsnachweis nach dem deutschen Geldwäschegesetz zu entsprechen, die Eröffnung eines Bankkontos. Zahlreiche Betroffene erhalten ohne Bankkonto keine Arbeitsstelle, können keine Wohnungen mieten, keinen Strom beziehen oder kein Fahrkartenabonnement abschließen. Diese massive Diskriminierung verhindert eine Teilhabe am sozialen und wirtschaftlichen Leben. So findet ein seit 9 Jahren in Brandenburg lebender Ingenieur mit Duldung immer wieder an ihm interessierte Unternehmen. Diese können ihn am Ende jedoch nicht anstellen, weil ihm ein Bankkonto fehlt. 2016 soll die Umsetzung der EU-Zahlungskontenrichtlinie in deutsches Recht ein einklagbares Recht auf ein Bankkonto für alle Menschen einführen – auch für Wohnungslose und Geduldete. Ein jetzt vorgelegter Gesetzentwurf verspricht Diskriminierungsfreiheit, erfüllt dieses Ziel aber nicht vollständig!

Erst der sog. Zahlungskontenrichtlinie der Europäischen Union (RL 2014/92/EU), die 2016 in deutsches Recht umgesetzt werden muss, verdanken wir es, dass diese Diskriminierung in Deutschland endlich beendet werden könnte.

Der Richtlinie entsprechend haben das Bundesministerien der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz jetzt einen Entwurf für ein Zahlungskontengesetz vorgelegt, das im März 2016 in Kraft treten könnte. Zeitgleich planen sie die Einführung einer Verordnung zum problematischen § 4 Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 Geldwäschegesetz (GwG), der durch seinen Nexus zum deutschen Ausländerrecht die Grundlage für die Verweigerung der Kontoeröffnung bildet. Die geplante Verordnung soll auch solche amtlichen Dokumente von Geflüchteten, insbesondere von Geduldeten, die keinen Ausweisersatz darstellen, als Legitimationsgrundlage für eine Kontoeröffnung anerkennen.

Bis zum in Kraft treten dieser Regelung, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungaufsicht (BaFin) mit einem Schreiben vom 21.8.2015 eine Übergangslösung eingeführt, die auch Menschen vor Eröffnung ihres Asylverfahrens und Menschen mit Duldungen zur Kontoeröffnung berechtigen.

Mit dem Gesetz und der Verordnung sollen dann ab 2016 Geldinstitute keinen Menschen mehr aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder wegen anderer in Artikel 21 der Charta der Grundrechte der EU genannter Gründe von der Eröffnung eines Kontos mit Basisdienstleistungen ausschließen dürfen. Wenn sie Menschen ablehnen, was nur noch in einigen Ausnahmefällen möglich sein wird, müssen sie dies schriftlich begründen und den Betroffenen den Beschwerdeweg erklären. Der Beschwerdeweg soll ein neu eingeführtes, kostenloses Verwaltungsverfahren sein.

Kritik

Das Vorhaben eines Gesetzentwurfs mit zusätzlicher Verordnung begrüßen wir, es geht allerdings nicht weit genug. Eine vollständige Beendigung der Diskriminierung sehen wir erst als erreicht an, wenn:

1. In dem Gesetz ein ausdrückliches Verbot von Ablehnungen der Geschäftsbeziehung wegen fehlender bzw. unzureichender Deutschkenntnisse erfolgt,

2. Zeitgleich mit diesem Gesetz das Geldwäschegesetz geändert wird, indem darin der Nexus des § 4 Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 GwG zum Ausländerrecht gekappt wird.

Wir fordern die Politik dazu auf, diese Änderungen vorzunehmen, um die Richtlinie konsequent umzusetzen, die Diskriminierung damit endlich vollständig zu beenden und ein echtes Basiskonto für alle Menschen einzuführen.

Die folgende Stellungnahme haben die Antidiskriminierungsberatung Brandenburg, das Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin, der Migrationsrat Berlin und der Antidiskriminierungsverband Deutschland zu dem Gesetzentwurf am 2. Oktober 2015 in den zuständigen Bundesministerien der Finanzen und der Justiz und für Verbraucherschutz eingereicht.

Stellungnahme Zahlungskontengesetzentwurf (2015)