Wohnungsmarkt

Tipps für Betroffene von rassistischer Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt

Was tun?

Liebe Mieter*innen und Wohnungssuchende,
wenn Sie auf dem Wohnungsmarkt diskriminiert werden …

In Brandenburg wie auch in allen anderen Teilen Deutschlands ist es leider traurige Realität, dass Menschen aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Sprache, ihres Aussehens, ihres Namens, ihrer Religion oder ihrer Lebensweise oftmals eine Wohnung nicht bekommen, von Nachbar*innen belästigt und gemobbt oder durch Vermieter*innen schlechter behandelt werden. Das ist äußerst belastend und bedrohlich, denn gerade eine Wohnung sollte ein sicherer Rückzugsraum sein und Ruhe bieten.
Sie haben ein Recht auf gleiche Behandlung und auf gleiche Chancen – als Mieter*in, als Wohnungsbewerber*in und als Nachbar*in.

Diskriminierende Handlungen, Äußerungen oder Unterlassungen sind nicht rechtens.

Das sagt auch der Gesetzgeber. Diese Handreichung will Sie über Ihre Rechte informieren, damit Sie diese in entsprechenden Situationen einfordern können. Die Handreichung soll aufzeigen, wie Sie sich gegen Ungleichbehandlung und Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt wehren und wie Sie konkrete diskriminierende Verhaltensweisen von Nachbarschaft und Wohnungseigentümer*innen juristisch einordnen können.

Denn ein fairer Umgang ist Ihr Recht!

Nichtsdestotrotz zeigt unsere Beratungspraxis, dass der juristische Weg, das Recht auf Gleichbehandlung durchzusetzen, nicht in allen Situationen der beste ist bzw. den Bedürfnissen der Betroffenen entspricht. Der Rechtsweg benötigt Zeit. Häufig ist es jedoch viel dringlicher, Mobbing durch die Nachbarschaft sofort zu stoppen, eine Wohnung zügig anzumieten oder eine respektvolle Gleichbehandlung durch Vermieter*innen einzufordern.

Sie sind nicht allein!

Deshalb wollen wir Ihnen an dieser Stelle einige Tipps geben, wie Sie sich neben der juristischen Ebene gegen Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt stärken können:

  • Wenn Sie den Eindruck haben, aufgrund Ihrer Herkunft, Ihrer Sprache, Ihres Aussehens, Ihres Namens, Ihrer Religion oder Ihrer Lebensweise ungleich, unfair oder diskriminierend behandelt zu werden, nehmen Sie Ihr Gefühl ernst!
  • Suchen Sie sich Unterstützung und sprechen Sie mit vertrauten Menschen über Ihre Erlebnisse und Eindrücke. Vielleicht hilft es Ihnen, die Situation besser einzuschätzen und herauszufinden, ob und wie Sie dagegen vorgehen wollen und was dafür nötig ist.
  • Wenden Sie sich an spezialisierte Anlauf- und Beratungsstellen, die Sie unterstützen werden. In einigen Regionen gibt es Antidiskriminierungsberatungen, Landesantidiskriminierungsstellen oder Antidiskriminierungsnetzwerke (Adressen im hinteren Teil der Broschüre). Lassen Sie sich beraten und entwickeln Sie gemeinsam einen Weg, sich gegen die Diskriminierung zu wehren. Oft bewirkt das Hinzuziehen dieser Stellen bereits, dass Ihr Anliegen ernster genommen wird.
  • Weisen Sie diskriminierende Vermieter*innen, Wohnungsverwaltungen, Hausmeister*innen und Nachbar*innen auf ihr rechtswidriges Verhalten hin und stellen Sie klar, dass dies nicht legitim ist – weder moralisch noch juristisch. Sie können z.B. diese Handreichung als Argumentationshilfe nutzen. Falls Hausverwaltungen und Vermieter*innen Ihnen nicht zuhören wollen, beschweren Sie sich schriftlich. Gerade größere Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften verfügen über eigene Stellen, die für Konfliktlösungen zuständig sind.
  • Sprechen Sie mit Nachbar*innen über die von Ihnen erlebte Diskriminierung. Fragen Sie, ob sie Ähnliches erlebt haben, beispielsweise mit der Hausverwaltung oder mit bestimmten Nachbar*innen. Vielleicht sind Sie nicht allein und Sie können gemeinsam überlegen, wie Sie sich wehren. Oder Sie finden Nachbar*innen, die Sie in Ihrem Anliegen unterstützen und/oder der Hausverwaltung gegenüber Ihre Sichtweise bestätigen.
  • Nehmen Sie bei der Wohnungssuche und Wohnungsbewerbungen oder bei Gesprächen mit Vermieter*innen, Hausverwaltungen oder mobbenden Nachbar*innen Bekannte oder Freunde als Begleitung und Unterstützung mit.
  • Dokumentieren Sie das diskriminierende Verhalten, das Sie erleiden mussten: Schreiben Sie auf, wann und wo welche Stelle bzw. welche Person was genau sagte oder tat, und bitten Sie Menschen, die den Vorfall mitbekommen haben, dies ebenfalls zu tun und ggf. zu bezeugen. Falls Sie diese Menschen nicht näher kennen, fragen Sie nach deren Kontaktdaten.
  • Wenn eine Ansprechperson bei der Hausverwaltung Ihre Diskriminierungsmeldung nicht ernst nimmt, Ihnen nicht glaubt oder untätig bleibt, wenden Sie sich an eine übergeordnete Stelle. Das kann der/die Vorgesetzte sein, aber auch die Beschwerdestelle des Unternehmens oder die Gleichstellungsbeauftragte, bei kommunalen Wohnungsbaugesellschaften im Endeffekt sogar Kommunalpolitiker*innen. Sprechen Sie die erlebte Ungleichbehandlung an und bitten Sie darum, dass sie auf eine Klärung hinwirken.
  • Sofern vorhanden, wenden Sie sich an Migrant*innenorganisationen oder kommunale Beauftragte oder an Mietervertretungen und Mietinitiativen, die Sie als Mieter*in unterstützen. Kontaktmöglichkeiten und Sprechzeiten finden Sie über deren Websites.
  • Wenn alle Gesprächsversuche mit den diskriminierenden Stellen zu keiner Lösung führen, lässt sich immer noch die Presse einschalten, um die Öffentlichkeit über die Diskriminierung zu informieren. Lassen Sie sich hierbei von Antidiskriminierungsberatungen unterstützen.
  • Melden Sie Diskriminierungen bei entsprechenden Fachstellen wie der Antidiskriminierungsberatung Brandenburg, selbst wenn Sie konkret keine Unterstützung benötigen. Um wirkungsvoll und perspektivisch auch politisch gegen Diskriminierungen vorgehen zu können, ist es notwendig, Ausmaß und Muster von Diskriminierungen zu erfassen und zu bündeln. Das können am besten Beratungs- und Fachstellen der Antidiskriminierungsarbeit.
  • Seien Sie aufmerksam, ob andere Mieter*innen oder Bekannte Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt erfahren. Wenn möglich, zeigen Sie sich solidarisch und informieren Sie sie über Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten.

In Ruhe und Frieden zu wohnen ist Ihr grundlegendes Menschenrecht.

Wird Ihnen dies verwehrt, weil Sie aufgrund von rassistischen Zuschreibungen oder Ausgrenzungen auf dem Wohnungsmarkt nicht die gleichen Chancen erhalten oder nicht wie andere Mieter*innen behandelt werden, müssen Sie das nicht hinzunehmen.

….es gibt Möglichkeiten, sich zu wehren!