Beratung

Was passiert, wenn Sie in unsere Beratung kommen?

Die Beratung erfolgt in der Regel in einem persönlichen Gespräch. Wenn es Ihnen lieber ist, können wir auch schriftlich oder telefonisch beraten. Wir sprechen Deutsch, Englisch, Türkisch und Spanisch. Beratungen in weiteren Sprachen sind mit Hilfe von Dolmetscher*innen/Sprachmittler*innen möglich. Ratsuchende können Termine bei uns im Büro oder an einem anderen Ort in Brandenburg vereinbaren.

Sie erzählen von Ihrem Erleben

In einem (persönlichen) Gespräch können Sie als Beratungsnehmer*in in einem geschützten Raum über Ihre Diskriminierungserlebnisse offen und vertraulich sprechen. Anhand Ihrer Schilderungen notieren wir für ein späteres Protokoll und für die Fallanalyse alle relevanten Angaben: Zeitpunkt, Ort und Ablauf der Diskriminierung, Angaben zu Verursacher*innen und möglichen Zeug*innen, Beweise/Indizien und eventuell bisher unternommenen Schritte und weitere involvierte Personen und Institutionen.

Wir klären gemeinsam Ihre Erwartungen und Ziele

Für einen guten Beratungsprozess ist es wichtig, frühzeitig zu klären, was genau Sie als ratsuchende Person erreichen möchten und was Sie dabei von uns und/oder anderen benötigen. Hierbei zeigen wir Ihnen ein möglichst realistisches Bild über Möglichkeiten und Grenzen unserer Unterstützungsarbeit bei der Bearbeitung des Falles auf. So erhalten Sie im Erstkontakt die Gelegenheit, kritisch zu überprüfen, ob die ADB für Sie die richtige Stelle für die weitere Bearbeitung Ihrer Diskriminierungsbeschwerde ist.

Wir entwickeln gemeinsam Interventions- und Bewältigungsstrategien

Wir informieren Sie über die unterschiedlichen Wege und Möglichkeiten und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Strategie, wie der Diskriminierung entgegentreten werden kann. Wichtig ist, dass letztlich Sie als diskriminierte Person entscheiden, welchen Weg Sie gehen wollen. Wir unterstützen Sie dabei. Wünschen Sie eine Intervention durch uns als Beratungsstelle, bitten wir Sie, uns eine Vollmacht dafür zu erteilen. Eine solche Vollmacht ermöglicht zum Beispiel die Beschaffung von Informationen, die für die Bearbeitung des Falles von Bedeutung sein können, aber wegen Datenschutz nicht zugänglich sind.

Umsetzung

Dann setzen wir die besprochenen Schritte in die Tat um. Gibt es neue Informationen, sprechen wir wieder miteinander und überlegen die nächsten Schritte oder auch eine Veränderung der Strategie. Sämtliche Schritte werden mit Ihnen abgesprochen und erfolgen nur mit Ihrem ausdrücklichem Einverständnis. Sie können auch jederzeit die Strategie neu besprechen oder entscheiden, dass eine Pause eingelegt wird oder der Prozess beendet wird.

Dokumentation

Wir dokumentieren den Fall und den Beratungsprozess. Das dient der Qualitätssicherung. Darüber hinaus ist die stets anonyme und systematische Erfassung und Auswertung der Diskriminierungsfälle auch ein wichtiger Bestandteil unserer Antidiskriminierungsarbeit. Anhand der Dokumentation zeigen sich Tendenzen, wo und wie Diskriminierung stattfindet, auch wenn unsere Datenbasis nicht repräsentativ ist. So können wir Politik und Verwaltung auf bestimmte Diskriminierungslagen und -risiken aufmerksam machen und Forderungen für einen besseren Diskriminierungsschutz entwickeln.

Wir freuen uns, wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen.