Wohnungsmarkt

Einführung: Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt

WohnungsanzeigeWohnen ist ein grundlegender und sehr sensibler Lebensbereich. Wenn Menschen Wohnraum verweigert wird oder sie an ihrem Wohnort, der ein sicherer Rückzugsraum sein sollte, beleidigt oder bedroht werden, wird Rassismus zur permanentem Alltagsbelastung oder gar zur Existenzbedrohung. Rassismus und Diskriminierungen sind auf dem Wohnungsmarkt jedoch allgegenwärtig und greifen die Betroffenen in ihren unmittelbaren Schutzräumen an. Knapper Wohnraum und steigende Mieten begünstigen zudem rassistische Diskriminierungen, so dass es für potentiell betroffene Personen wichtig ist, ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten zu kennen (WAS TUN? Tipps für Betroffene ).

Rassistische Diskriminierungen finden auf dem Wohnungsmarkt auf unterschiedlichen Ebenen statt:

  • bei Wohnungssuche oder Wohnungsanmietung,
  • wenn aufgrund von Sprachkenntnissen, Herkunft, Aufenthaltsstatus oder zugeschriebenen Verhaltensweisen eine Vermietung verweigert wird oder besondere Anforderungen wie Sprachnachweis oder Wohnungsführerschein (mehr erfahren ) verlangt werden
  • bei Mietbedingungen, Mietverträgen und schlechter Behandlung durch Vermieter*innen,
  • wenn höhere Nebenkosten und Kautionen verlangt werden, bestimmte Infrastruktur nicht genutzt werden darf oder Vermieter*innen schneller Abmahnungen/Kündigungen aussprechen
  • durch rassistisches Mobbing der Nachbarschaft,
  • wenn Nachbar*innen beleidigen und bedrohen, Eigentum zerstören und bei Vermieter*innen, bei Behörden oder Polizei grundlos denunzieren
  • darüber hinaus sind geflüchtete Menschen durch rassistische Asyl- und Aufenthaltsgesetzgebungen auf dem Wohnungsmarkt strukturell benachteiligt,
  • zum Beispiel durch das Verbot der freien Wohnsitzwahl, einem eingeschränkten Recht auf Auszug aus GUs, der Wohnfähigkeitsprüfung (mehr erfahren ).

 

Rassistische Diskriminierungen drücken sich in Gewalt oder (absichtlichen) Benachteiligungen aus, aber ebenso in diskriminierenden Entscheidungen und Regelungen, die zumindest auf unbewussten rassistischen Stereotypen beruhen. Mitunter sind sich Vermieter*innen und andere Akteure auf dem Wohnungsmarkt gar nicht bewusst darüber, dass ihre Auswahlkriterien oder Praxen diskriminierend und gesetzwidrig sind, jedoch sind sie nach den verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverboten und dem AGG zur Gleichbehandlung verpflichtet.

Die ADB ließ daher in den vergangenen Jahren verschiedene diskriminierende Wohnungsmarktpraxen juristisch prüfen, um für betroffene Personen für Vermieter*innen und andere Akteur*inne auf dem Wohnungsmarkt Rechts- und Handlungssicherheit zu ermöglichen. Damit soll möglichst wirksam gegen rassistische Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt vorgegangen werden können.

Broschüre: Rassismus auf dem Wohnungsmarkt