Rechtlicher Diskriminierungsschutz

17. August 2017

10 Jahre AGG – in Brandenburg ein Diskriminierungsschutz mit Lücken

Am 18. August 2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft und markierte damit eine Zeitenwende. Basierend auf den EU-Antidiskriminierungsrichtlinien schreibt es das Recht auf Gleichbehandlung und Menschenwürde fest und verbietet Diskriminierung. Zum Anlass des 10. Jahrestages des AGG unterstreicht die Antidiskriminierungsberatung Brandenburg die große Bedeutung des Gesetzes und mahnt zugleich Nachbesserungen und eine Vervollständigung des Diskriminierungsschutzes in Brandenburg an.

„Das AGG stellt unmissverständlich klar: Jeder Mensch hat das Recht auf Gleichbehandlung. Diskriminierung ist keine Bagatelle, sondern gesetzlich verboten. Aber leider stellt es keinen umfassenden Diskriminierungsschutz dar, denn der Geltungsbereich ist eingeschränkt und einige Zugangshürden sind für manche Betroffene zu hoch“, fasst Ingmar Pech von der Antidiskriminierungsberatung Brandenburg 10 Jahre Praxiserfahrungen mit dem AGG zusammen.

Diskriminierung ist Alltag in Brandenburg: Menschen erhalten aufgrund ihres Namens keine Wohnung, werden aufgrund ihrer Hautfarbe nicht in die Diskothek oder einen Fitnessclub eingelassen oder werden am Arbeitsplatz aufgrund ihres Kopftuches diskriminiert. Das AGG stärkt die gesellschaftliche Position Betroffener und hilft ihnen bei der Durchsetzung ihres Rechts auf Gleichbehandlung.

Es weist jedoch auch Mängel auf, die dringend nachgebessert werden müssen: So fehlt es an Kenntnis und Aufklärung über das AGG, die Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen sind zu kurz, es gibt Hürden in der Rechtsdurchsetzung und der Geltungsbereich des AGG ist zu eingeschränkt. Anwendbar ist das Gesetz ausschließlich im privatrechtlichen Bereich (Arbeitsmarkt sowie bei Gütern und Dienstleistungen). Keinen Schutz vor Diskriminierungen bietet es, wenn diese von staatlichen Institutionen ausgehen. Momentan ist es in Brandenburg leichter möglich, sich gegen diskriminierende Vermieter_innen oder Arbeitgeber_innen zu wehren, als gegen diskriminierende Lehrer_innen oder Polizeibeamt_innen.

Aktuell besteht Anlass zur Hoffnung, dass Brandenburg darauf reagiert und diese rechtliche Schutzlücke zu schließen versucht: Der Entwurf zu einem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADS) ist in den Landtag eingebracht worden. Bei der Anhörung im September wird jedoch erst entschieden, ob er verworfen wird oder das Gesetz überhaupt realisiert werden soll.

„Rassismus und Diskriminierung nehmen in Brandenburg in erschreckendem Ausmaß zu. Ein nicht unerheblicher Teil der Bevölkerung ist täglich rassistischen Beleidigungen, Gewalt und Diskriminierung ausgesetzt. Es ist daher dringend nötig, dass Brandenburg die Antirassismus-Klausel der Landesverfassung auch für den Bereich Diskriminierung ernst nimmt. Gesetzgeberisch muss mit aller Deutlichkeit reagiert werden, um dieser besorgniserregenden Entwicklung entgegen zu wirken,“ streicht Ingmar Pech die rechtliche und politische Notwendigkeit eines Landesantidiskriminierungsgesetzes hervor.
Die Antidiskriminierungsberatung Brandenburg der Opferperspektive fordert daher den Landtag und die Landesregierung auf, auf Landesebene ein Landesantidiskriminierungsgesetz einzuführen und auf der Bundesebene auf die Novellierung des AGG hinzuwirken