Fachstelle Antidiskriminierung

Fachstelle Antidiskriminierungsarbeit

Die Fachstelle Antidiskriminierungsarbeit der Opferperspektive

  • setzt sich für Vielfalt und gegen Diskriminierung ein
  • fördert die gesamtgesellschaftliche Auseinandersetzung mit Rassismus und Diskriminierung
  • identifiziert und analysiert übergeordnete Diskriminierungsmuster im Land Brandenburg
  • thematisiert Diskriminierungsgefahren in Öffentlichkeit, Gremien und Fachgesprächen
  • fordert konkrete Maßnahmen gegen Diskriminierung auf allen gesellschaftlichen Ebenen
  • wirkt politisch auf einen verbesserten Diskriminierungsschutz hin
  • erstellt Gutachten/Stellungnahmen zu diskriminierungsbezogenen Fragestellungen
  • prüft übergeordnete Diskriminierungsmuster und entwickelt Informationsmaterialien
  • bietet Bildungs- und Sensibilisierungsveranstaltungen an

In Brandenburg be­steht ein großer Lern- und Sensibilisierungsbedarf be­zogen auf die Themen Rassismus und Diskriminierung. Die Fachstelle Antidiskriminierungsarbeit stärkt die Wahrnehmung von Diskriminierungsgefahren und bringt ihre Expertise in Fachgremien, bei politisch Verantwortlichen, in der Unterstützung von Fachberatungsstellen und in der konkreten Einzelfallarbeit ein. Sie ist damit der einzige nichtstaatliche Knotenpunkt im Themenfeld Antidiskriminierung in Brandenburg.

Die individuelle Auseinandersetzung Betroffener mit rassistischer Diskriminierung ergänzt die Fachstelle Antidiskriminierungsarbeit um eine gesamtgesellschaftliche Perspektive. Antidiskriminierungsberatung kann nur dann nachhaltig Wirksamkeit entfalten, wenn gesamtgesellschaftliche Sensibilität und Achtsamkeit gegenüber Benachteiligungen, Würdeverletzungen und Diskriminierungsrisiken bestehen und ein rechtlicher Schutz ausreichend gewährleistet wird. Über die Einzelfallberatung hinaus gehört es zwingend zu den Aufgaben einer wirksamen Antidiskriminierungsarbeit, gesellschaftliche Machtverhältnisse und Muster von Diskriminierung zu identifizieren, zu analysieren und öffentlich zu machen. So wird nicht nur Einzelpersonen zur Durchsetzung ihres Rechts auf Gleichbehandlung verholfen, sondern eine gesamtgesellschaftliche Auseinandersetzung mit rassistischer Diskriminierung und Rassismus grundsätzlich angeregt.

 

Aktuelle Schwerpunkte der Fachstelle

FairHandeln! Diskriminierungsschutz in der Arbeitswelt stärken

Das Modelprojekt “FairHandeln! Diskriminierungsschutz in der Arbeitswelt stärken” hat zum Ziel, Betroffene von rassistischer Diskriminierung zu stärken, als auch Multiplikator*innen in der Arbeitswelt für die Bedeutung von Chancengleichheit und Diversity zu sensibilisieren.
Für (potentiell) Betroffene von rassistischer Diskriminerung werden zwei Module in den Sprachniveaus A2 / B2 entwickelt, die sich insbesondere an neu zugewanderte Migrant*innen und Menschen mit einer Fluchtgeschichte richten.
Ein weiteres Workshopmodul richtet sich an Gewerkschafter*innen, Mitglieder von Betriebsräten und andere Multiplikator*innen im Arbeitsumfeld, um sie für Formen rassistischer Diskriminierung sowie die Bedeutung von Chancengleichheit und Diversity am Arbeitsplatz sensibilisiert.
Zu dem werden im Rahmen des Modellprojektes Wege der Ansprache für Arbeitgeber*innen und Verantwortliche in Unternehmen entwickelt, um diese für das Thema Diskriminierungsschutz zu gewinnen.

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Wohnen

Wohnen ist ein grundlegender und sehr sensibler Lebensbereich. Wenn Menschen Wohnraum verweigert wird oder sie an ihrem Wohnort, der ein sicherer Rückzugsraum sein sollte, beleidigt oder bedroht werden, wird Rassismus zur permanentem Alltagsbelastung oder gar zur Existenzbedrohung. Die Antidiskriminierungsberatung (ADB) kritisiert verschiedene diskriminierende Wohnungsmarktpraxen und ließ in den vergangenen Jahren einige von ihnen juristisch prüfen, um für betroffene Personen, für Vermieter*innen und andere Akteur*innen auf dem Wohnungsmarkt Rechts- und Handlungssicherheit zu ermöglichen.

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Arbeit

Rassistische Diskriminierung in der Ausbildung, bei Bewerbungen oder auf dem Arbeitsmarkt treffen Menschen besonders hart. Denn eine Arbeit ist nicht nur zur Existenzsicherung notwendig, sondern bei Geflüchteten und Migrant*innen oft auch zur Aufenthaltsverstetigung. Mobbing von Kolleg*innen, Ungleichbehandlung bei Bezahlung, Arbeitszeit oder Arbeitsbedingungen, aber auch Ablehnungen bei Bewerbungen, Benachteiligungen bei Aufstiegschancen oder sogar Kündigungen können oft rassistisch motiviert sein und sind nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verboten. Doch viele betroffene Menschen kennen ihre Rechte, oder die Wege, wie sie sich wehren können, nicht. Selbst Betriebsräte oder Mitarbeiter*innen-Vertretungen wissen mitunter wenig über Handlungsmöglichkeiten und Verpflichtungen in diesem Bereich.
Bis Ende 2019 realisiert die Fachstelle das Modellprojekt „FairHandeln! Diskriminierungschutz in der Arbeitswelt stärken“. Im Projekt werden Informationsangebote und Zugänge entwickelt, um die Handlungsoptionen für Betroffene zu verbreitern.


Banken

Geldinstitute verweiger(te)n Geflüchteten oft die Eröffnung eines Kontos, u.a, weil sie deren Papiere nicht als Identifikationsdokumente akzeptieren, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichend seien oder weil deren Aufenthaltserlaubnis zu kurz oder überhaupt begrenzt ist. Damit werden diese Menschen daran gehindert, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die Antidiskriminierungsberatung setzt sich seit 2013 für einen diskriminierungsfreien Zugang zum Bankkonto für alle Menschen ein. Seit 2016 gilt in Deutschland ein Benachteiligungsverbot beim Zugang zu einem Konto und ein Rechtsanspruch auf ein sogenanntes Basiskonto, ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen.

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Rechtlicher Diskriminierungsschutz

Gleichbehandlung und die Achtung der Menschenwürde sind Grundrechte, die jedem Menschen zustehen. Diskriminierungen und Benachteiligungen sind gesetzlich verboten, doch trotz Verfassung und Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat der rechtliche Diskriminierungsschutz in Brandenburg große Lücken. Ein voller rechtlicher Diskriminierungsschutz ist jedoch zwingend notwendig, um Rassismus und Diskriminierungen wirksam begegnen zu können.

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