Rechtlicher Diskriminierungsschutz

Einführung: Rechtlicher Diskriminierungsschutz

Gleichbehandlung und die Achtung der Menschenwürde sind Grundrechte, die jedem Menschen zustehen. Diskriminierungen und Benachteiligungen sind gesetzlich verboten – durch EU-Richtlinien, im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, in der Verfassung des Landes Brandenburg und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.

Ein voller rechtlicher Diskriminierungsschutz ist notwendig, denn Rassismus und Diskriminierungen nehmen in der Gesellschaft insgesamt massiv zu. Nur wenn Menschen ermutigt werden ihr Recht auf Gleichbehandlung einzufordern, sich bei Diskriminierungen zu beschweren, und dies wahrnehmbare Effekte zur Folge hat, findet ein wirksamer Lerneffekt in den Institutionen, gesellschaftlichen Strukturen und in den Köpfen der Menschen statt. Allein auf freiwillige und sensibilisierende Maßnahmen zu setzen, verändert Bewusstsein und gesellschaftliche Rahmenbedingungen nicht schnell und ausreichend genug.

2006 wurde mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vier EU-Richtlinien gegen Diskriminierung zumindest teilweise in deutsches Recht umgesetzt. Seitdem besteht ein rechtlicher Diskriminierungsschutz in den Bereichen Arbeits-­ und Zivilrecht, mit dem es möglich ist, sich im privaten Bereich, wie z.B. gegen einen Vermieter oder eine Arbeitgeberin, gegen Diskriminierung zu wehren. So bedeutungsvoll wie die Signalwirkung dieses Gesetzes ist, so notwendig sind jedoch Nachbesserungen des Gesetzes, um es in seiner Wirksamkeit zu stärken. [mehr erfahren]

Das AGG ist jedoch nicht anwendbar, wenn Diskriminierungen von Behörden oder staatlichen Vertreter*innen wie zum Beispiel Polizist*innen oder Lehrer*innen ausgehen. Hier besteht trotz der Verpflichtung aus den EU-Richtlinien eine Schutzlücke. Diese zu schließen, ist Aufgabe der Bundesländer und muss in einem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) rechtlich umgesetzt werden.

Im Jahr 2013 hat sich das Land Brandenburg die Bekämpfung von Rassismus als Staatsziel in der Landesverfassung verankert [mehr erfahren] , dennoch gibt es in Brandenburg immer noch keinen vollen Rechtsschutz für Betroffene von Diskriminierungen.

2017 wurde eine parlamentarische Initiative für ein LADG in Brandenburg verworfen und Brandenburg kommt somit den europäischen Vorgaben für einen Diskriminierungsschutz nicht nach.

Warum Brandenburg ein LADG braucht
Stellungnahme zum Entwurf des LADG
Stellungnahme zur Ablehnung